Gemeinde
Gohrisch

Sächsische Schweiz

Aktuelle Informationen

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Wichtige Information zum Thema "Abwasser"

Bürgerschreiben des Landratsamtes

Beratungstelefon bei psychischer Belastung: 03501 / 515 - 2388

Merkblatt zum Verhalten beim Auftreten von Corona-Infektionen

Zu Hause bleiben schützt

Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Gohrisch

Auftakt für die Planung und Umsetzung der Errichtung und Wiederherstellung
der Spielplätze Cunnersdorfer Bad & Cunnersdorfer Kirche

Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes und der Schweinehaltungshygiene - Verordnung

An alle Schweinehalter des Landkreises mit einer derzeit gültigen Genehmigung zur Freilandhaltung von Schweinen

Bekanntmachung der Gemeinde - Bebauungsplan Bergblick Gohrisch

Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Königstein

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Königstein hat am 26.02.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Königstein gefasst, die parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes „Vorplatz Festung Königstein“ durchgeführt werden soll. ...

Bekanntmachung der Gemeinde Gohrisch

Öffentliche Auslegung der Planfassung des Bebauungsplanes „Hotel / Pension Am Bergwald Kleinhennersdorf“

Hinweis zum Gohrischer Anzeiger

Sehr geehrte Bürger*innen,
aufgrund der vertraglichen Regelungen ist eine zeitgleiche Zustellung des Gohrischer Anzeigers an alle Haushalte im Gemeindegebiet leider nicht immer realisierbar.
Bitte nutzen Sie daher auch das Online-Angebot der Veröffentlichung unter dem Punkt
Bürgerinformation & Gemeindeverwaltung -> Gohrischer Anzeiger
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Bürgermeister
Heiko Eggert

Bekanntmachung der Gemeinde Gohrisch - Bebauungsplan Bergblick Gohrisch

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB

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Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 07.11.2017 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats. ...

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