Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Gohrisch hat in seiner Sitzung am 04.12.2018 den Bebauungsplan ‚Bergblick Gohrisch' in der Fassung vom 22.11.2018 als Satzung beschlossen.
Von der Genehmigungsbehörde wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht nur in der Stadtverwaltung Königstein, sondern auch in der Gemeindeverwaltung Gohrisch stattfinden muss. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers ist daher eine Wiederholung der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowohl in Königstein als auch in Gohrisch erforderlich. ...
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