Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB
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Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 07.11.2017 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats. ...